ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE
GESCHÄFTS-
BEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Angebote, Auftragsbestätigungen, Verträge und Vereinbarungen über die Erbringung von Leistungen der MFS Joker GmbH, Aachener Straße 1238A, 50859 Köln oder ihren jeweiligen
Rechtsnachfolgern (nachfolgend gemeinsam „MFS“ genannt).
(2) Diese AGB gelten nur im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten sowie
Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen § 310 Abs. 1 BGB (nachfolgend „Kunde“ genannt) und sind Grundlage für sämtliche Leistungen und Lieferungen, die mit solchen Vereinbarungen im Zusammenhang stehen.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann
und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem
Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der
Auftragsbestätigung auf seine AGB verweist und MFS dem nicht ausdrücklich
widerspricht.
(4) Individuelle Vereinbarungen (z.B. Beratungsverträge) und Angaben in unseren Angeboten haben Vorrang vor den AGB.
(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende
Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die
gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar
abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Leistungen
(1) MFS betreibt operativ Online-Marketing, führt Telefonvertrieb von Produkten für die persönliche und berufliche Weiterbildung und die Finance-Beratung von mittelständischen Unternehmen, insbesondere Prozessoptimierungs- und Automatisierungsprozesse aus.
(2) Die Leistungen der MFS unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet MFS dem Kunden dabei nicht die Erbringung eines Werks bzw. eines konkreten Erfolgs.
(3) MFS erbringt die Beratungsleistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und
Gewissenhaftigkeit nach den Gewohnheiten eines ehrenhaften Kaufmanns
sowie nach dem neusten Stand der Technik und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens und Marketings,
insbesondere des Online-Marketings. Soweit spezifische Bestimmungen zu
Verfahrenstechniken, Methoden oder Anwendungspraktiken zuvor mit dem
Kunden abgestimmt werden, berücksichtigt MFS diese.
(4) MFS ist in der Wahl des Leistungsortes, der Bestimmung ihrer Tätigkeitszeit und der Art und Weise der Tätigkeit frei und einzig ihrem pflichtgemäßen Ermessen unterworfen. Sofern die Anwesenheit der MFS an einem bestimmten Ort oder zu einer bestimmten Zeit für die Durchführung der Beratungsleistungen erforderlich sein sollte, steht MFS dafür nach
Abstimmung mit dem Kunden zur Verfügung.
(5) MFS ist nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden berechtigt,
Dritte zu beauftragen, sie bei der Ausübung ihrer Tätigkeit zu unterstützen.
Der Kunde kann seine Zustimmung verweigern, wenn berechtigte Interessen
gefährdet sind.
(6) In Bezug auf die von MFS zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden, steht MFS in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(7) MFS versichert bei der Ausführung der Verträge, das geltende
Datenschutzrecht zu beachten und sämtliche hierfür erforderliche technische
und organisatorische Maßnahmen zu treffen.
(8) MFS ist berechtigt den Kunden nebst Auftragsbeschreibung und unter
Verwendung seines Logos im Rahmen eigener Werbung zu nennen. Dies gilt
insbesondere aber nicht ausschließlich für Broschüren, den Internetauftritt
und andere digitale (soziale) Medien.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat die Leistungserbringung durch MFS durch angemessene
Mitwirkungshandlungen zu fördern. Insbesondere wird der Kunde MFS die für
die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Daten zur
Verfügung stellen sowie die erforderliche Qualität für die
Leistungserbringung nach Art und Umfang der MFS sicherstellen.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig
und fristgemäß auf erstes Anfordern von MFS zu erbringen. Unterlässt der
Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die
Leistungserbringung durch MFS, bleibt der Vergütungsanspruch von MFS
unberührt.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Der Vertragsschluss zwischen MFS und dem Kunden kann schriftlich oder in
Textform erfolgen.
(2) Der Vertragsschluss kann auch fernmündlich erfolgen, wenn der Vertrag im Anschluss an das fernmündliche Gespräch schriftlich durch MFS bestätigt
wird.
§ 5 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von MFS unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) Sollte eine teilbare Leistung vereinbart sein, kann MFS vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die
Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme
unverzüglich zu erklären. MFS kann den Kunden mit Fristsetzung von einer
Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber MFS nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und MFS überlassen. Das
Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist MFS verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(6) MFS ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern.
(7) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von MFS gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung hin zur Abnahme nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(8) Weitergehende Ansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrecht bleiben unberührt.
§ 6 Vergütung, Zahlungen
(1) Die in dem Angebot von MFS angegebene Vergütung ist bindend. Sämtliche Leistungen von MFS verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.
(2) Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung der Angebotsbeschreibung enthalten sind (sog. „Zusatzleistungen“) werden nach vorheriger schriftlicher Absprache gegen eine ebenfalls zuvor bestimmte marktübliche Vergütung erbracht. Zusatzleistungen, die ohne vorherige Absprache durch den Auftragnehmer erbracht werden, werden nicht gesondert vergütet.
(3) Reisekosten, Spesen und sonstige erforderliche Aufwendungen, die im
Rahmen ordnungsgemäßer Erfüllung dieses Vertrages für den Kunden
aufzubringen waren, sind vom Auftraggeber zu erstatten
(4) MFS ist zu einer monatlichen Rechnungslegung, welche die Aufstellung und Erläuterung der in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum ausgeführten
Tätigkeiten beinhaltet, verpflichtet.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die geschuldete innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einerordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung, der die in Abs. 4 genannte Aufstellung beigefügt ist, auf das in der Rechnung angegebene Konto des Auftragnehmers zu überweisen.
§ 7 Laufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag hat die die individuell zwischen den Parteien vereinbarte
Mindestlaufzeit.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung einer bereits erfolgten Auftragserteilung ist keiner der Parteien möglich.
(3) Der Vertrag ist für beide Parteien jederzeit aus wichtigem Grund kündbar.
(4) Kündigt MFS aus wichtigem Grund, so ist der Kunde verpflichtet, MFS die Kosten und Vergütung zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind und denen der Kunde schriftlich zugestimmt hat. Eine Zahlungspflicht des Kunden nach Ausspruch der Kündigung entfällt. Die bis dahin geleisteten Dienste von MFS sind anteilig abzurechnen, es sei denn, dass die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleisteten Dienste von MFS für den Kunden nicht verwertbar sind.
(5) Die Kündigung bedarf der Schriftform; die Textform ist nicht ausreichend.
§ 8 Aufbewahrung, Nutzungsrechte, Urheberrechte
(1) An von MFS erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnissen behält sich MFS Eigentums-und Urheberrechte vor. Leistungs- und Arbeitsergebnisse sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von MFS für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Entwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware, einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages. Der Kunde darf sie ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder Dritten zugänglich machen noch selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen
(2) MFS behält bei Vertragsbeendigung sämtliche Zugänge eigens erstellten
Plattformen, Modellen. Dem Kunden wird nachgelassen, die Plattform für einen angemessenen Kaufpreis von dem Auftragnehmer zu erwerben.
(3) Alle vom Kunden MFS zur Verfügung gestellten Unterlagen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Charaktere, Logos, Marken, Merchandising-Artikel und Ideen jeglicher Art, sind und verbleiben stets im Eigentum des Kunden. Der Kunde kann diese jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückverlangen.
§ 9 Verzug
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch MFS beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei MFS eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei MFS vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält MFS sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Bei Zahlungsverzug kann MFS Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Kunden, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
(4) MFS ist berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde mit der Begleichung zweier Rechnungen in Verzug ist.
§ 10 Haftung
(1) MFS sowie ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Regeln.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet MFS nur bei der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
(3) Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen, Erfüllungsort
(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen MFS und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht existiert nur für unbestrittene und rechtskräftig festgestellte Forderungen.
(3) Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz von MFS in Köln. Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesen AGB eine Lücke herausstellen sollte. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke, eine angemessene Regelung zu finden, die, soweit rechtlich möglich, dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder dem mutmaßlichen Willen der Parteien entspricht, sofern sie diesen Punkt beachtet hätten.